Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung

„Bestimmen sie jetzt über sich selbst, bevor es andere für sie tun“

 

Im Leben ist nichts, wie es scheint. Vor allem nicht im Rechtsbereich.

 

Vorsorgevollmacht

Irrtum: Ehepartner ist gesetzlichen Vertreter

Es ist ein Irrtum, zu glauben, der Ehepartner sei vertretungsberechtigt, wenn man selbst nicht mehr entscheiden kann. Auch Ehepartner benötigen eine ausdrückliche Bevollmächtigung. 

Ehepartner sind keine gesetzlichen Vertreter. Gesetzliche Vertreter sind lediglich die Eltern im Verhältnis zu ihren Kindern.

Wer seine Finanzen wegen eines Unfalls nicht mehr regeln kann, vermeidet durch Erteilung einer Vorsorgevollmacht der Person seines Vertrauens, dass Fremde für ihn entscheiden.

In der Regel sind dies vom Gericht bestellte Betreuer, die aus dem Einkommen/Vermögen des zu Betreuenden bezahlt werden.

https://www.youtube.com/watch?v=3nUl-eNQgv4

 

Patientenverfügung

Schließlich will doch niemand, dass über seinen Kopf hinweg entschieden wird, wenn es um sein Leben geht. „Die Patientenverfügung ist das stärkste Instrument der Selbstbestimmung, wenn man sich nicht mehr äußern kann“.

Hier drin wird verfügt: ob, wie und in welcher Situation man ärztlich behandelt werden will.

 

Das Trauerfallkonzept zur Vorsorge für die Hinterbliebenen

  • Vorsorgevollmacht
  • Patientenverfügung
  • Sorgerechtsverfügung bei minderjährigen Kindern
  • Sterbegeldversicherung (steuerfrei und nicht pfändbar)
  • Notfallordner mit allen wichtigen Unterlagen und Ansprechpartnern

 

hier kostenlos