Birr - Versicherungsmakler
Makler - Versicherungen & Vorsorgelösungen
„Bestimmen sie jetzt über sich selbst, bevor es andere für sie tun“
Im Leben ist nichts, wie es scheint. Vor allem nicht im Rechtsbereich.
Vorsorgevollmacht
Irrtum: Ehepartner ist gesetzlichen Vertreter
Es ist ein Irrtum, zu glauben, der Ehepartner sei vertretungsberechtigt, wenn man selbst nicht mehr entscheiden kann. Auch Ehepartner benötigen eine ausdrückliche Bevollmächtigung.
Ehepartner sind keine gesetzlichen Vertreter. Gesetzliche Vertreter sind lediglich die Eltern im Verhältnis zu ihren Kindern.
Wer seine Finanzen wegen eines Unfalls nicht mehr regeln kann, vermeidet durch Erteilung einer Vorsorgevollmacht der Person seines Vertrauens, dass Fremde für ihn entscheiden.
In der Regel sind dies vom Gericht bestellte Betreuer, die aus dem Einkommen/Vermögen des zu Betreuenden bezahlt werden.
https://www.youtube.com/watch?v=3nUl-eNQgv4
Patientenverfügung
Schließlich will doch niemand, dass über seinen Kopf hinweg entschieden wird, wenn es um sein Leben geht. „Die Patientenverfügung ist das stärkste Instrument der Selbstbestimmung, wenn man sich nicht mehr äußern kann“.
Hier drin wird verfügt: ob, wie und in welcher Situation man ärztlich behandelt werden will.
Das Trauerfallkonzept zur Vorsorge für die Hinterbliebenen
hier kostenlos